Funktionstraining
Trockengymnastik & Wassergymnastik
Wenn Ihnen Ihr Arzt Funktionstraining verordnet hat und wenn Ihre Krankenkasse dem zugestimmt hat, können Sie an unserem Funktionstraining für die Dauer der Verordnung (in der Regel 1 Jahr) teilnehmen. Ebenso kann im Anschluss an eine von der Rentenversicherung erbrachten Leistung zur medizinischen Rehabilitation Funktionstraining durch die Klinik-Ärztin/den Klinik-Arzt verordnet werden (Verordnung über 6 Monate).
Seit dem 01.07.2020 müssen alle Personen, die mit Verordnungen (Wassergymnastik, Funktionstraining und Reha-Sport) beim VfL Wolfsburg e.V. Sport ausüben wollen, für die Dauer der Verordnung monatlich 10,00 Euro Beitrag bezahlen.
Funktionstraining kann bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane verordnet werden. Alle Angebote in unserem Funktionstrainingsbereich sind qualitätsgesichert.

Trainerin
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nur mit ärztlicher Verordnung
In den Sommerferien vom 3.7. - 15.8. finden keine Wassergymnastikkurse statt.
Erster Termin nach den Sommerferien: Dienstag 19.8.2025 bzw. Donnerstag 21.8.2025
Zusatzbeitrag
Abteilungsmitglieder Turnen: 7,00 Euro
Abteilungsfremde Mitglieder: 10,00 Euro